Heilmassage



  •  Der Unterschied zwischen Heilmassage und gewerblicher Massage

Der Unterschied liegt zum einen im Ausbildungsniveau und den damit verbundenen Befugnissen, zum anderen in den Gesetzestexten.

Der freiberufliche Heilmasseur hat die höchste und umfangreichste Ausbildung meines Berufsstandes.

Ich bin als Heilmasseur dazu befugt, nach Zuweisung eines praktischen Arztes oder Facharztes eigenverantwortlich am „kranken“ Menschen zu arbeiten und sogenannte Massagen zu Heilzwecken durchzuführen. Der gewerbliche Masseur führt Massagen am „gesunden“ Menschen durch – zur Entspannung, zum Stressabbau oder um sich selbst etwas Gutes zu tun. Da ich beide Befähigungen besitze, darf ich sowohl am kranken als auch am gesunden Menschen arbeiten.

  • Was ist eine Heilmassage?

Heilmassagen werden von Ihrem praktischen Arzt oder Facharzt mittels Zuweisung verordnet. Konsultieren Sie den Arzt Ihres Vertrauens, dem Ihr Beschwerdebild bekannt ist. Dieser stellt dann einen Verordnungsschein aus, der auf die Diagnose und die Therapieempfehlung verweist. Mithilfe der Gewebestimulation können verschiedene körperliche Beschwerden behandelt und Ihnen mehr Lebensqualität gewährt werden.  Mit meinen Therapien kann ich in den meisten Fällen Ihre Beschwerden lindern und die Selbstheilungskräfte Ihres Körpers aktivieren.

  • Wann empfiehlt sich eine Heilmassage?

Ein großes Ziel der Heilmassage ist es, langanhaltende Probleme am Bewegungsapparat zu verhindern.

Heilmassagen sind effiziente Vorbeugungsmaßnahmen gegen Krankheiten, lindern körperliche Beschwerden während einer Erkrankungen und fördern die Heilung nach operativen Eingriffen.

Ob Sie nun chronische oder akute Schmerzen haben, eine Behandlung in meiner Praxis greift die Beschwerden an Ihrer Ursache an. Arbeiten wir gemeinsam daran, Ihre Gesundheit bestmöglich zu erhalten, denn nicht die Wiederherstellung dieser sollte im Vordergrund stehen, sondern die Erhaltung und Vorsorge. Denken Sie daran: Prävention ist besser als Rehabilitation.

  • Wie wirkt eine Heilmassage?

Die Wirkungsweisen sind vielfältig:

  • Muskeltonus-Regulation
  • Entspannung oder Aktivierung der Muskulatur
  • Lockerung von Narbengewebe
  • Deaktivierung von Trigger-Punkten
  • Stressreduktion
  • Schmerzlinderung
  • Förderung der Regeneration, der Wundheilung und des Stoffwechsels
  • Postoperative Behandlungen
  • Sportverletzungen
  • Förderung der Durchblutung und des Lymphflusses

Ob Sie nun chronische oder akute Schmerzen haben, eine Behandlung in meiner Praxis greift die Beschwerden an ihrer Ursache an.

  • Wie viele Einheiten werden verordnet?

Im Normalfall werden sechs oder zehn Therapien á 30 oder 45 Minuten verschrieben.

Einer Folgeverordnung steht je nach Diagnose meist nichts im Weg.

  • Kostenrückerstattung durch Ihre Krankenkasse

Nach Beendigung der Therapieserie erhalten Sie von mir eine Honorarnote, welche Sie gemeinsam mit dem Verordnungsschein bei Ihrer Versicherung einreichen. Ihre Krankenkasse gewährt Ihnen dann eine anteilmäßige Rückerstattung der Behandlungskosten für die Inanspruchnahme von Heilmassagen.

 Im Zuge der Sozialversicherungsreform wurde die Kostenbeteiligung seitens der Krankenversicherungen angehoben – Sie profitieren nun von höheren Rückvergütungsbeträgen. Die Höhe der Rückerstattung hängt von den jeweiligen Tarifen Ihres Krankenversicherungsträgers ab – auch viele Zusatzversicherungen bieten eine Kostenbeteiligung an. Erkundigen Sie sich dafür bitte direkt bei Ihrer Versicherung.